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Servicefall & Reparaturen

Im Servicefall

Für den Service von SIEB & MEYER-Produkten ist grundsätzlich Ihr Maschinenhersteller der erste Ansprechpartner. Der Maschinenhersteller ist für das Zusammenwirken von Mechanik und Elektronik in Ihrer Maschine verantwortlich. Er kennt die zum einwandfreien und sicheren Betrieb notwendigen Prozesse. 

Sollte kein Maschinenhersteller oder eine seiner Vertretungen zur Verfügung stehen, können Sie unseren Servicemitarbeiter gerne kontaktieren.
 

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Folgende Daten sollten Sie dabei bereithalten:

  • Die am Typenschild angegebene SIEB & MEYER-Artikelnummer, z.B. 02684402ZIC
  • Die am Typenschild oder der Leiterplatte angegebene SIEB & MEYER-Seriennummer
  • Maschinenhersteller und Maschinentyp

 

Bitte beachten Sie, dass eine Unterstützung gegebenenfalls kostenpflichtig sein kann!

Im Reparaturfall

Für Reparaturen von SIEB & MEYER-Produkten wenden Sie sich bitte grundsätzlich erst an Ihren Maschinenhersteller. Sollte der Maschinenhersteller nicht verfügbar sein, prüfen Sie bitte vor Einsendung des Gerätes die Liste Produktverfügbarkeit.

Für Artikel, die in dieser Tabelle unter dem Punkt "Beratung / Serviceleistungen" mit "nein" aufgeüfhrt sind, ist der Service komplett eingestellt. Wir können für diese Artikel keine Ersatzteile oder Reparaturen mehr anbieten. Bitte senden Sie diese Artikel nicht ein.

Gerne können Sie in diesem Fall unseren Vertrieb kontaktieren, um Alternativen zu prüfen.

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Standard-Reparatur

Nach Wareneingang erhält der Einsender des Gerätes bzw. der Maschinenhersteller von uns eine Wareneingangsbestätigung inklusive eines Kostenvoranschlags über die Überprüfungs- und Reparaturpauschale. Sollten Sie die Überprüfung / Reparatur zu diesen Konditionen nicht wünschen, melden Sie sich bitte innerhalb von 7 Tagen bei uns, um den Vorgang zu stornieren und die Konditionen zur Rücklieferung oder ggf. Entsorgung zu klären. Die Storno-Frist verlängert die Laufzeit des Vorgangs. Durch eine direkte Freigabe können Sie dies umgehen.

Die Durchlaufzeit der Reparatur beträgt 21 Tage nach Freigabe. Das Gerät wird an den Einsender bzw. auf Wunsch auch an einen Endkunden innerhalb der Europäischen Union zurückgeliefert. Der Einsender erhält eine Rechnung über die jeweilige Pauschale gemäß Kostenvoranschlag. Sofern die Überprüfung ergibt, dass eine Reparatur nicht möglich ist wird lediglich die Überprüfungspauschale in Rechnung gestellt.

Der Einsender bzw. dem Maschinenhersteller kann in diesem Fall zwischen zwei Optionen wählen:

  • Rücksendung des defekten Gerätes
  • Fachgerechte Entsorgung des Gerätes

Schnellreparatur - nur nach vorheriger Absprache möglich

Um einen längeren Maschinenstillstand zu vermeiden, kann die Extra-Leistung "Schnellreparatur" gewählt werden. Diese wird mit einem Aufschlag auf die Überprüfungs- bzw. Reparaturpauschale berechnet.

Für eine Schnellreparatur gelten besondere Regeln:

  • Der Einsender muss vor Versand des Gerätes die Schnellreparatur bei SIEB & MEYER anfragen.
  • Nach Versand des Gerätes sind die Versanddaten mitzuteilen.
  • Nach Wareneingang erhält der Einsender des Gerätes eine Wareneingangsbestätigung inklusive eines Kostenvoranschlags über die Überprüfungs- und Reparaturpauschale. Diesen Konditionen kann nicht widersprochen werden, sie gelten vom Einsender als akzeptiert.
  • Die Reparatur wird innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt.
  • Das Gerät wird immer per Express-Versand zurückgesendet.
  • Der durch die Schnellreparatur entstandene Aufwand wird über einen Aufschlag auf die Überprüfungs- bzw. Reparaturpauschale berechnet.